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Wahlteilnahme: wie Arbeitszeit bei Schichtarbeitern vergüten?

C
clemens
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb gibt es zahlreiche Betriebsteile, die bis zu 20 km vom Hauptstandort entfernt sind. Der Wahlvorstand führt die BR-Wahl nur am Hauptstandort durch; Briefwahl ist nur bei Urlaub und Krankheit zulässig.

In den entfernten Betriebsteilen wird zum größten Teil in Schichten gearbeitet, sodass sich eine Wahlteilnahme vor oder nach der Schicht anbietet. Die Mehrzahl der Mitarbeiter dort wäre sicherlich auch dazu bereit.

Gibt es eine Rechtsprechung - ev. analog zur Teilnahme an Betriebsversammlungen - zur Vergütung bei der Wahlteilnahme in der Freizeit?

Vielen Dank schon mal für Eure Mühe

Clemens

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

09.03.2010 um 10:13 Uhr

clemens, leider Privatvergnügen.

D
Dielöwin

09.03.2010 um 10:49 Uhr

clemens noch kurz dazu bemerkt: wer sagt denn daß Briefwahl nur bei Urlaub und Krankheit zulässig ist; Schichtarbeiter können selbstverständlich auch Briefwahl machen,

B
BRTom

09.03.2010 um 10:55 Uhr

Hallo Clemens,

warum hat der Wahlvorstand für die entfernten Betriebsteile keine Briefwahl festgelegt?

Interessant wäre die Frage, ob es aufgrund der Entfernung überhaupt zulässig ist, nur im Hauptstandort ein Wahllokal zu haben. Aus meiner Sicht eher nicht. Lies mal §24 der Wahlordnung.

Gruß

R
rolfo

09.03.2010 um 10:56 Uhr

Wir sind Speditionsbetrieb, 90 % der Wahlberechtigten machen Briefwahl. Wahlvorstand beschließt und schreibt in das Wahlausschreiben: für folgende Abteilungen, Standorte wird Briefwahl angeordnet..............

C
Clemens

09.03.2010 um 10:58 Uhr

Hallo,

kurz zum Hintergrund: Die BR-Wahl bei uns steht (leider) unter der Beobachtung von zwei Anwaltskanzleien, eine davon berät den Wahlvorstand. Insofern denke ich, dass der Wahlvorstand das schon alles richtig macht.

Trotzdem würde mich interessieren, woher die Vermutung kommt, dass Schichtarbeiter (während ihrer Schicht ist das Wahllokal ja geöffnet!!) per Briefwahl wählen können.

In der Wahlordnung heisst es zur Briefwahl: "Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind ..." Schichtarbeiter sind ja gerade nicht abwesend, sondern im Betrieb!

Clemens

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