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Wahlteilnahme eines Leiharbeitnehmers und Vergütung als Arbeitszeit

C
caramba
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb ist eine Mitarbeiterin als Leiharbeiterin beschäftigt. Sie wurde korrekt vom AG für die Wählerliste gemeldet. Nun wird seitens der Zeitarbeitsfirma ihr gegenüber geäußert, die Teilnahme an der BR-Wahl wäre im Sinne der Abrechnung Ihrer Stunden und des Versicherungsschutzes auf dem Weg zum Wahlraum (die Wahl findet außerhalb der Firma statt) - eine "Privatsache" der Mitarbeiterin. Unsere Firma ist m.E. verpflichtet, die Zeit der BR-Wahl voll zu vergüten (d.h. abzuzeichnen), ebenso wie "normale" geleistete Stunden. Richtig?

Es finden vor und nach der eigentlichen Wahl zusätzlich Informationsreferate statt. Ich nehme an, diese Zeit kann für die Mitarbeiterin nicht als Arbeitszeit gelten.

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Community-Antworten (2)

P
paula

19.04.2010 um 15:09 Uhr

Was Eure Firma muss oder nicht ist eine ganz andere Sache. Das bestimmt sich ggf. nach den Verträgen zwischen Entleiher und Verleiher.

Die Stunden sind zu vergüten aber das ist eine Sache die letztendlich die AN mit dem Verleiher klären muss.

Wenn das nicht hilft muss sich jemand anderes der Sache annehmen

R
rkoch

19.04.2010 um 16:34 Uhr

Wenn der Leiharbeiter an dem Wahltag nicht regulär arbeitet steht immer noch Briefwahl zur Verfügung.

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