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Wahlvorstand Überstunden - vergüten, evtl. mit Zuschlag, oder soll der Wahlvorstand während der normalen Arbeitszeit tagen?

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chewy
Nov 2016 bearbeitet

Unser Wahlvorstand tagt außerhalb der normalen Arbeitszeit. Dadurch entstehen Überstunden. Muß ich diese Überstunden vergüten, evtl. mit Zuschlag, oder soll der Wahlvorstand während der normelen Arbeitszeit tagen?

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Community-Antworten (1)

I
Immie

10.06.2009 um 15:01 Uhr

Wenn der Wahlvorstand aus betriebsbedingten Gründen ausserhalb der normalen Arbeitszeit seine Sitzungen abhält, und kein Freizeitausgleich innerhalb von einem Monat gewährt wird...Ja

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