Wahlvorstand Überstunden - vergüten, evtl. mit Zuschlag, oder soll der Wahlvorstand während der normalen Arbeitszeit tagen?
Unser Wahlvorstand tagt außerhalb der normalen Arbeitszeit. Dadurch entstehen Überstunden. Muß ich diese Überstunden vergüten, evtl. mit Zuschlag, oder soll der Wahlvorstand während der normelen Arbeitszeit tagen?
Community-Antworten (1)
10.06.2009 um 15:01 Uhr
Wenn der Wahlvorstand aus betriebsbedingten Gründen ausserhalb der normalen Arbeitszeit seine Sitzungen abhält, und kein Freizeitausgleich innerhalb von einem Monat gewährt wird...Ja
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