Erstellt am 07.03.2010 um 08:07 Uhr von ridgeback
koora,
und warum sollte der AG die Zeit bezahlen?
Erstellt am 07.03.2010 um 09:14 Uhr von Immie
@koora
Wenn Du schon deine Stützunterschriften nicht in der AZ sammeln darfst...
Erstellt am 07.03.2010 um 09:20 Uhr von DonJohnson
@koora
Na, wenn dein AG ncihts dagegen hat, dass du die vertraglich vereinbarte Leistung nicht bringst, und dafür auch noch andere AN von ihrer Arbeit abhälst, ist es ja gut, dann mach das. Dulden muß der AG das aber nicht...
Und noch ne Gegenfrage: Wo steht, dass du Wahlwerbung innerhalb deiner Arbeitszeit machen darfst?
Erstellt am 07.03.2010 um 12:38 Uhr von Freia
Hallo, hab mal gegoogelt und was gefunden
Wahlwerbung als Teil des passiven Wahlrechts?
Auch hei Wahlen geht die Rechtsprechung davon aus, dass sich diese nicht auf die schlichte Kandidatur und die schlichte Stimmabgabe beschränken. Schon unter dem BetrVG 1952 hat das Bundesarbeitsgericht betont, „Wahlpropaganda“ sei geradezu ein „notwendiger Bestandteil einer jeder demokratischen Wahl.“5) Die Literatur hat sich dem angeschlossen.6) Das Recht, die eigene Position bekannt zu machen und sich um ein gutes Wahlergebnis zu bemühen, ist des-halb stillschweigend im BetrVG mit garantiert; eines Rückgriffs auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG7) bedarf es daher nicht.
Erstellt am 07.03.2010 um 12:43 Uhr von peters
@Freia
spannendes Zitat. Aber aus einer Zeit, als die Welt noch in Ordnung war.
Mich würde mal interessieren, wie die Rechtsprechung heute handelt, wenn ein BR-Kandidat während der Arbeitszeit die Kollegen um sich schart, um Wahlreden zu halten.
Erstellt am 07.03.2010 um 12:44 Uhr von DonJohnson
@Freia
Da geht es allerdings um Aushänge, Plakate usw. Das sollte man durchaus differenziert sehen...
Erstellt am 07.03.2010 um 12:53 Uhr von Immie
@Freia
Auf die Feinheiten kommt es an.
Klar darf men werben...
aber halt nicht in der AZ.