Wahlvorstand muss neutral sein?
Nabend,
bräuchte mal einen Rat, wir führen eine Listenwahl durch, unser Wahlvorstandsvorsitzende ist auf einer Liste aufgstellt (ist ja auch ok), nur muss er nicht Neutralität bewahren, er verteilt Flyer für seine Liste, also er macht Werbung für die Liste auf der er steht, das darf er doch nicht oder ??? Ist die Wahl jetzt sogar anfechtbar ???
Danke und Gruss
Community-Antworten (4)
24.02.2010 um 22:46 Uhr
Nein, die Wahl ist nicht anfechtbar. Was dieser Kollege macht ist durchaus legitim. Er muß die Sache nur voneinander trennen können.
24.02.2010 um 22:47 Uhr
http://www.dpvkom.de/br_wahl/dpvkom_12_13.pdf
link von nicoline...Danke !
24.02.2010 um 23:52 Uhr
ohhhh gundelchen, immer gerne ;-)))
25.02.2010 um 16:00 Uhr
Der Wahlvorstand hat nur die Aufgabe die Wahl nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Dazu braucht er ein Gesetz, weniger Neutralität. Bestimmt macht auch der alte Betriebsrat Werbung, und der ist auch mehr bekannt, als die anderen Kollegen. Also das Ganze ist wirklich rechtens!
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