Erstellt am 24.02.2010 um 21:46 Uhr von rainerw
Nein, die Wahl ist nicht anfechtbar. Was dieser Kollege macht ist durchaus legitim. Er muß die Sache nur voneinander trennen können.
Erstellt am 24.02.2010 um 21:47 Uhr von delagundula
http://www.dpvkom.de/br_wahl/dpvkom_12_13.pdf
link von nicoline...Danke !
Erstellt am 24.02.2010 um 22:52 Uhr von nicoline
ohhhh gundelchen, immer gerne ;-)))
Erstellt am 25.02.2010 um 15:00 Uhr von iolar
Der Wahlvorstand hat nur die Aufgabe die Wahl nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.
Dazu braucht er ein Gesetz, weniger Neutralität.
Bestimmt macht auch der alte Betriebsrat Werbung, und der ist auch mehr bekannt, als die anderen Kollegen.
Also das Ganze ist wirklich rechtens!