Also erstmal: "Befangener Wahlvorstand":
> der doch eigentlich neutral agieren sollte, sich an die vorderen Plätze der (momentan
> einzigen) Vorschlagsliste gesetzt hat und diese erst dann der übrigen Belegschaft zum
> Eintragen zur Verfügung gestellt hat.
Das der Wahlvorstand "neutral" sein soll, wird an keiner Stelle verlangt! Ganz im Gegenteil ist es nicht unüblich, dass der bisherige BR den WV aus eigenen Reihen stellt - und deshalb natürlich ein Interesse daran hat, sich selbst als potentielle neue BRM zu präsentieren. Das ist vollkommen legal und normal.
Der Wahlvorstand muss nur dafür sorgen, dass er die Wahl nach den Buchstaben des Gesetzes durchzieht, also z.B. nicht eine zweite, eingereichte Liste verschwinden läßt oder bei der eigenen Liste Fehler durchgehen läßt, die andere(n) Liste(n) aber so lange prüft bis er einen Fehler findet.
> sobald eine zweite Liste eingereicht wird und es dann zur Listenwahl kommen wird, die
> Wahlvorstandmitglieder durch ihre Positionen 1 bis 5 sehr wahrscheinlich zumindest zu
> dritt in den Betriebsrat einziehen werden.
Ja und? Das heißt nichts anderes, als das die Wähler diese Liste so gut finden und deshalb gewählt haben... Was ist daran falsch?
> Wir wissen nicht, wie wir uns gegen ein solches Vorgehen wehren können.
Ganz einfach:
Entweder mit den Wölfen heulen und KEINE zweite Liste machen (EDIT: sondern sich natürlich auf die Liste des WV mit eintragen, wenn die einverstanden sind!), dann kommt es zur Personenwahl und dann entscheidet der Wähler, nicht die Position in der Liste, die ist dann egal.
"Gemein" wäre natürlich, wenn ein Strohmann der ersten Liste dann eine zweite Liste einreicht um Listenwahl zu provozieren... Aber auch der braucht die Stützunterschriften... und solange nicht genug Kollegen dieses Spiel mitspielen ist es Essig mit der zweiten Liste.
Letztlich kann man natürlich auch eine eigene Liste machen, und dafür Werbung machen... Auch mit der Argumentation die du selbst hier aufführst: "Die WV haben sich auf die ersten Plätze gestellt um sicher in den BR zu kommen...." ist das legal... In der Liebe und der Wahlwerbung ist alles erlaubt.... :-) Wenn dann die andere Liste wenig genug Stimmen bekommt, nutzen denen die ersten Listenplätze wenig.. Wenn sie hingegen die Stimmen bekommen, dann haben die Wähler das so gewollt, und was ist dann das Problem? Kann sein, dass DU ein Problem damit hast, aber die Mehrheit im Betrieb offenbar nicht - und nur das zählt.