Erstellt am 02.02.2006 um 22:08 Uhr von otto
Hallo Amy,
wenn das stimmt, was Sie vermuten, haben sich der/die "Täter" auf jeden Fall strafbar gemacht. In Betracht kommen Urkundenfälschung, Wahlfälschung usw.). Dagegen gibt es nur ein Mittel: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Wenn der Wahlvorstand jetzt einfach weiter macht als ob nichts geschehen wäre, könnte man versuchen, per einstweiliger Verfügung den Fortgang der Wahl zu stoppen. Ob das möglich ist, weiss ich nicht. Dazu braucht man viel mehr Informationen.
Mein Rat: Gehen Sie morgen zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und holen sich dort sachkundigen Rat. Mit dem Anwalt können Sie auch das weitere Vorgehen erörtern.
Gutes Gelingen wünscht otto
Erstellt am 02.02.2006 um 23:34 Uhr von Ramses II
Amy,
für mich ist das nicht verständlich. Was heißt "heimlich ausgetauscht"? Die Liste ist doch bereits eingereicht wenn ich Dich richtig verstehe? Wie kann da noch jemand etwas "austauschen"?
Erstellt am 03.02.2006 um 13:00 Uhr von einfachIch
also etwas verwirrend ist es schon was amy hier schreibt.
"... und ein Arbeitnehmer gestrichen ,den ich als Wahlvorschlag abgegeben habe " vielleicht hatte die vorgeschlagene person ihre zustimmung durch unterschrift verweigert ? und sich selbst gestrichen ?
wie ausgetauscht, lag diese liste irgendwo öffentlich aus ? wer oder was steht auf der neuen liste? wurden teile (z.b. stützunterschriften) der ersten liste in die zweite übernommen ?
die hier nur wagen angaben, machen es auch dem wahlvorstand schwer zu entscheiden, wenn es nicht mehr infos gibt.