Wahlvorstand, BR-Wahl, Aufhebungsvertrag einer MA, zählt zur BR-Größe?
Hi!
Unser Betrieb umfasst ganz knappe 51 MA. Wir haben erfahren (nicht offiziell!!!) das mindestens eine MA einen Aufhebungsvertrag erhalten hat, der Sie bei Unterschrift zum 1.9.10 frei stellt und ab 1.1.11 im Unternehmen nicht mehr geführt wird.
Unsere Frage: Wählen darf diese MA ja noch, zählt Sie noch zur größe des BR da es "vorhersehbar" ist das sie geht? (Wir wissen es ja nicht offiziell)...
Kann uns bitte jemand weiter helfen?
Vielen Dank
Der Wahlvorstand aus FFM
Community-Antworten (2)
24.02.2010 um 09:37 Uhr
Der AG hat gegenüber dem BR eine Informationspflicht. "Inoffizielle" Info's gibt es nicht, sofort beim AG nachfragen und eine offizielle Information verlangen. Selbst wenn kein MBR da ist, muss der AG Euch immer über solche personelle Maßnahmen informieren. Zu Deiner eigentlichen Frage: Alle MA, die zur Zeit der Wahl auf der Wählerliste stehen, wählen mit. Ich will mal andersherum fragen: Wenn Ihr nun unter 50 MA seid, und einen Tag nach der der Wahl wird der 51. MA eingestellt, wird dann der BR von 3 auf 5 Mitglieder aufgestockt? Nein, der BR arbeitet die komplette Legislaturperiode mit 3 Mitgliedern.
24.02.2010 um 10:00 Uhr
@pappnase:
"sofort beim AG nachfragen und eine offizielle Information verlangen"
Definitiv nicht! Wenn der ArbGeb die offizielle Info nicht bringt, kennt der WV nicht mal ein Gerücht (oder glaubt diesem nicht). Damit bleibt es bei 51 MA und 5 BRM. Freiwillig auf 50 MA / 3 BRM? Never! Die Begründung hast Du ja schon geliefert:
Wenn Ihr nun unter 50 MA seid, und einen Tag nach der der Wahl wird der 51. MA eingestellt, wird dann der BR von 3 auf 5 Mitglieder aufgestockt? Nein, der BR arbeitet die komplette Legislaturperiode mit 3 Mitgliedern.
Verwandte Themen
Betriebswahl anfechten
ÄlterGuten Tag, ich habe mal ein paar Fragen zur einer BR Wahl die gerade bei uns im unternehmen läuft bzw. fast gelaufen ist. Das Unternehmen besteht aus ca. 50 Filialen in ganze Deutschland,
Unklare Definition der bzgl. Leiharbeitnehmer - zählen die zur Bestimmung der Größe des BR?
ÄlterZählen Leiharbeitnehmer mit zur Bestimmung der BR-Größe? Laut W.A.F. CD Wahlhelfer zur Betriebsratswahl Version 2.01 ist bei der Bestimmung der Größe des BR zu lesen: "Abzuziehen sind dagegen: •
Dürfen Leiharbeiter durch BV bei Wahl mitzählen für BR Grösse?
ÄlterAuf einem Seminar habe ich gelernt, das in einer BV nur dann etwas abweichend von Gesetz und/oder Tarifvertrag vereinbart werden kann , wenn es eine Verbesserung beinhaltet. Geht das auch für die G
Wählereigenschaft bei Aufhebungsvertrag
ÄlterHallo zusammen, hat ein AN, der bereits sein Einverständnis zu einem Aufhebungsvertrag gegeben hat, ein Wahlrecht (passiv oder aktiv)? Der Aufhebungsvertrag wird erst nach der BR Wahl wirksam. Bis da
Bestimmung der Größe des Betriebsrats (Leiharbeitnehmer)
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte eine Frage bezüglich Bestimmung der Größe des Betriebsrats. Nach neustem Stand zählen Leiharbeitnemer zur Bestimmung der Größe des Betriebsrats hinz