Hallo zusammen,
In unserem Betrieb wurde per email und mündlich die Anweisung gegeben die Maskenpflicht einzuhalten. Die Konsequenz von nicht befolgen der Anweisung wurde allerdings nicht publiziert. Jetzt bekam ein MA eine Abmahnung weil er im Gespräch vergessen hat die Maske anzulegen. Er hält die Abmahnung für überzogen, da nicht explizit darauf hingewiesen wurde, dass eine Abmahnung erfolgen kann. Ich finde leider nichts konkretes , ausser das Weisungsrecht des AG .Damit hat er meiner Meinung nach das Recht abzumahnen, ohne Hinweis auf die Konsequenzen bei Nichteinhaltung?