Erstellt am 25.10.2021 um 18:10 Uhr von seehas
In diesem Fall würde ich die Beschwerde des Kollegen offiziell aufnehmen, im BR Gremium behandeln und im nächsten Monatsgespräch zur Sprache bringen.
In jedem Fall bleibt es jedem Arbeitgeber (in Zusammenarbeit mit dem BR) überlassen für den eigenen Betrieb eigene Hygieneregeln aufzustellen. Wenn die geltenden Regeln besagen ungeimpft = immer mit Maske, dann hat der Kollege sich daran zu halten. Er muss es sich auch gefallen lassen, dass er darauf hingewiesen wird wenn er gegen die Regeln verstößt. In diesem Fall bleibt es die Form der Ansprache, die zu hinterfragen ist.
Erstellt am 25.10.2021 um 19:07 Uhr von Dummerhund
@seehas
"Ein Kollege trat an uns heran und beschwerte sich darüber ......."
Hier hat sich ein MA gegenüber dem BR nur über einen Leitenden Angestellten echauffiert. Eine indirekte oder direkte Beschwerde kann ich nicht erkennen. Hier kann der BR aber nach fragen ob der AN sich noch offiziell Beschweren möchte, denn auch wenn der Leitende Angestellte in der Sache Recht hat darf er nicht Preis geben wer geimpft oder nicht geimpft ist. Anmerken möchte ich aber noch das dass Ganze auch im Sande verlaufen könnte wenn geimpfte dort keine Maske tragen brauchen und geimpfte müssen eine Tragen. In dem Falle hat ja eh schon jeder nicht geimpfte einen Stempel auf bekommen.
Erstellt am 26.10.2021 um 06:32 Uhr von Stefan1808
Guten Morgen,
erst einmal Danke für eure Antworten. Also zum einen sind die Hygienemaßnahmen bei uns nicht spezifisch geregelt, es wurde lediglich anhand von Aushängen auf die A-H-A Regeln und die Maskenpflicht für alle hingewiesen.
Die Beschwerde ist bereits bei uns im Gremium angekommen, nur leider bin ich der einzige im Gremium der geschult ist. Unser AG wehrt sich immer gegen Schulungsmaßnahmen des BR und ich selbst (BRV) war der einzige Kollege der auf sein Recht behaart hat und geschult werden wollte. Daher ist es immer etwas schwierig für mich sicher zu sein welches der korrekte Weg ist.
Mir geht es im Wesentlichen um die Verletzung des DSGVO und die Tatsache das es in unserem Hause für geimpfte und nicht geimpfte die gleichen Regeln gibt, somit gibt er ja eine Arbeitsschutzverordnung falsch wieder.
Erstellt am 26.10.2021 um 06:48 Uhr von Agassi0
"Unser AG wehrt sich immer gegen Schulungsmaßnahmen des BR"
Er kann sich ja wehren, wird ihm aber nicht viel nützen. Ihr beschließt im Gremium, welche BRM zur Schulung sollen ( vor allem die Grundlagenschulungen)und der Beschluss kommt dann zum AG mit dem Hinweis auf §37, Abs.6 BetrVG
Erstellt am 26.10.2021 um 09:50 Uhr von Relfe
Zitat:
Er solle seine Maske richtig aufsetzen da er ja ein UNGEIMPFTER sei und somit auch bei Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtet sei seine Maske IMMER zu tragen
laut aktueller VO in NRW muss der Mindesabstand von 1,5 m und die medizinische Maske bei Unterschreitung des Mindesabstandes unabhängig vom Impfstatus getragen werden
https://www.nrw-arbeitsschutz.de/aktuelles/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-corona-arbschv-alles-was-sie-wissen-muessen
den leitenden Angestellten könntest Du jetzt einen evt. "reinwürgen", weil sachlich hat er völlig falsch gelegen. Das sieht ziemlich nach Druck aufbauen um indirekten Impfzwang zu erzeugen aus.
Aber mal ehrlich: willst Du dich auf das Niveau runterbegeben?
Mach Aufklärung, dann merken die MA schon was los ist.
Häng die VO an das schwarze Brett und markiere die richtigen Stellen deutlich, das wäre dann auch ein "Denkzettel"
Erstellt am 26.10.2021 um 16:17 Uhr von Dummerhund
Von dem" leitenden Angestellten könntest Du jetzt einen evt. "reinwürgen", würde ich ganz schnell abrücken. Ich würde nicht mal in dieser Richtung denken.
Als BR solltet ihr unvoreingenommen an der Sache ran gehen. Als BR habt ihr eine Beschwerde erhalten. Hiernach habt ihr zu prüfen ob dies gerechtfertigt ist oder nicht.
Nur so viel. In der Sache hat der leitende Angestellte ja Recht. Es gibt eine Vorschrift oder eine Verordnung und nach dieser hat der AN sich zu richten.
Der Ton macht natürlich die Musik. Und hier hat der Leitende Angestellte wohl das verkehrte Notenblatt gehabt.
Das er auch Lautstark erwähnt hat das der MA ja ungeimpft ist, kann (oder ist) ein Verstoß nach der DSGVO sein.
In Anbetracht der bis hier her vorliegenden Tatsachen würde ich mich aber zunächst noch mal an den AN wenden und ihm klar machen das wenn man der Sache jetzt konsequent nach geht, auch der AN selber eine Abmahnung erhalten kann. Eben weil er die Vorschrift/Verordnung missachtet hat.
Als BR würde ich hier versuchen den Diplomatischen Weg zu gehen.
AN versuchen zu überzeugen das er die Beschwerde zurück zieht. BR sagt im Gegenzug zu ein Gespräch mit der Geschäftsleitung bezüglich des leitenden Angestellten in Gänze zu suchen, denn es lagen ja wohl schon mehrere Beschwerden wegen des Umgangs mit den MA vor. Hier kann man als BR ruhig gegenüber der Geschäftsleitung den § 104 BetrVG erwähnen.
Erstellt am 26.10.2021 um 16:28 Uhr von Stefan1808
Hallo zusammen...
Zunächst einmal vielen Dank für eure sehr guten Vorschläge. Wir haben nun den Weg eines ruhigen Gesprächs zwischen dem AN (mit Unterstützung von meiner Seite) und dem leitenden Angestellten gewählt. Der Sachverhalt konnte sehr ruhig und sachlich besprochen werden, der LA hat sich für seinen Ton und die unsachliche Äußerung entschuldigt. Und der AN hat sich für sein Fehlverhalten bezüglich der Maskenpflicht entschuldigt.
Vielen Dank für eure Hilfe.....
Erstellt am 26.10.2021 um 17:28 Uhr von Dummerhund
Stefan1808
Glückwunsch, seit ihr meiner letzten Antwort, auf anderer Art, zuvor gekommen. Man sieht es muss nicht immer die Keule sein.