Hallo zusammen,
dieses Jahr ist bereits ein BR-Mitlgied freiwillig vom Amt zurück getreten. Unser Ersatzmitglied ist als vollwertiges Mitglied nachgerutscht. Jetzt scheidet ein weiteres BR-Mitglied aus dem Gremium (Ruhestand zum 28.02.2021) und wir werden handlungsunfähig. Muss die neue Wahl erst nach dem Ausscheiden "angeleihert" werden oder bereits jetzt? Kann mir dazu jemand helfen? Vielen Dank!