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Außerordentliche BR-Wahl aufgrund Handlungsunfähigkeit

S
Stefanie2108
Feb 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, dieses Jahr ist bereits ein BR-Mitlgied freiwillig vom Amt zurück getreten. Unser Ersatzmitglied ist als vollwertiges Mitglied nachgerutscht. Jetzt scheidet ein weiteres BR-Mitglied aus dem Gremium (Ruhestand zum 28.02.2021) und wir werden handlungsunfähig. Muss die neue Wahl erst nach dem Ausscheiden "angeleihert" werden oder bereits jetzt? Kann mir dazu jemand helfen? Vielen Dank!

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

09.02.2021 um 14:55 Uhr

Ihr werdet doch nicht handlungsunfähig! Nach dem Ausscheiden des Kollegen einen Wahlvorstand bilden und gut ist!

S
Stefanie2108

09.02.2021 um 14:57 Uhr

Wir sind dann zu viert, aber wir müssen ja eine ungerade Zahl sein. Auch unsere Betriebsgröße hat sich seit der letzten Wahl geändert. Also wir müssen neu wählen und einen Wahlvorstand bestellen, das ist klar. Jedoch ist die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt. Jetzt gleich oder dann erst ab 01.03., wenn der Kollege am 28.02. ausgeschieden ist.

K
kratzbürste

09.02.2021 um 15:16 Uhr

Ich kann keinen Hinderungsgrund darin sehen, schon jetzt den WV zu bestellen. Das Ereignis steht ja fest. Und ehe der WV so richtig Fahrt aufnimmt, ist der Kollege weg.

Ihr vier seid im Amt und Handlungsfähig, bis das Wahlergebnis bekannt gegeben wird.

S
Stefanie2108

09.02.2021 um 15:19 Uhr

Also den WV erst bestellen, wenn der Kollege weg ist und dann ganz normal wählen, richtig?!

D
DummerHund

09.02.2021 um 15:37 Uhr

Richtig!!!!! Und bis der neue BR dann bestätigt wird seit ihr voll Handlungsfähig im Amt.

NB
nicht brauchen

10.02.2021 um 09:07 Uhr

Es könnte ja z.B. sein, dass der Kollege noch etwas Zeit dran hängt und dann habt ihr ein Problem. Ungerade Anzahl muss nicht sein (nur bei der Wahl). Habdlungsfähig seit ihr trotzdem.

S
Stefanie2108

10.02.2021 um 09:09 Uhr

Danke für eure Infos. Habe mich vielleicht in der ersten Frage unglücklich ausgedrückt. Ist uns schon klar, dass wir bis zur Wahl handlungsfähig sind, aber es ging um den Fakt, dass wir nach dem Ausscheiden neu wählen müssen und daher war lediglich die Frage, ob der WV bereits jetzt oder erst nach dem Ausscheiden benannt werden muss.

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