Erstellt am 08.07.2008 um 17:13 Uhr von Mona-Lisa
@Alexander,
auch da hat das BetrVG vorgesorgt!
Eurer Gremium besteht aus 3 Betriebsratsmitgliedern und ihr verfügt über einen Ersatz.
§ 11 BetrVG - II. Sinngemäße Anwendung
Erstellt am 08.07.2008 um 17:38 Uhr von pirat
@Alexander,
4 nehmen die Wahl, zu der sie sich haben aufstellen lassen, (Just 4 Fun ) garnicht erst an....wow!
Erstellt am 08.07.2008 um 17:51 Uhr von Mona-Lisa
@Freibeuter,
wer weiss, was sich bei Alexander im Betrieb so alles abspielt....... Gut, dass du auf die "beleidigten" Annahmeverweigerer keinen Zugriff hast!
Es wäre schon mehr als fraglich, ob sie die Kielholerei halbwegs schadlos überstehen würden! ;-))
@Alexander,
haben die gewählten Kollegen einen Grund angegeben, warum sie die Wahl nicht annehmen?
Erstellt am 08.07.2008 um 18:01 Uhr von pirat
Ahoi, ML,
stimmt....für sowas habe ich keinerlei Verständnis. Dass Einer oder Zwei abspringen, weil ihnen die Konstelation nicht passt, kann man ja unter Umständen, noch gerade so nachvollziehen...aber einen Ausfall zu 50%, mit den daraus folgenden Konsiquenzen (3erBR), finde ich nicht ehrenhaft!
BASTA! .-)
Erstellt am 08.07.2008 um 18:59 Uhr von Mona-Lisa
@pirat,
beruhig dich wieder, ist ja schon gut! ;-))