Erstellt am 14.07.2008 um 15:32 Uhr von uhu
@Adele
ob deine Amtsniederlegung eine gute Entscheidung ist bezweifele ich sehr; gerade als BRM muß man kämpfen für seine Überzeugungen oder zu demokratisch getroffenen Entscheidungen des Gremiums stehen; wie auch immer, du wirst dich damit beschäftigt haben; deshalb wundert mich, dass du dir dann noch Gedanken machst, was das EBRM dann tut oder nicht; das EBRM rückt zunächst offiziell nach und kann dann sein offizielles Amt ebenfalls niederlegen; dann wird's wohl Neuwahlen geben - klar gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BetrVG;
wenn du um deinen Ruf fürchtest, kannst du deinen Wählern ja deine Entscheidung erklären;
Erstellt am 14.07.2008 um 15:38 Uhr von Mona-Lisa
@Adele,
wenn du dein BR-Amt niederlegst, rückt das Ersatzmitglied nach. Dass dieses Ersatzmitglied nicht am Amt interessiert sein zu scheint hättest du vielleicht gern, denn dein Hinweis deutet unmissverständlich darauf hin. Denn du willst Neuwahlen.....
Sollte jedoch das Ersatzmitglied das Amt ablehnen und zurücktreten, wird es zu Neuwahlen kommen!
Die erforderliche Anzahl vom Gremium ist dann nicht mehr gegeben.
Von einer Veröffentlichung deiner Gründe für den Rücktritt möchte ich dir abraten! Das hat zwar mit "Störung des Betriebsfriedens" nicht's zu tun, gehört aber m. M. innerhalb des Gremium's diskutiert!
Du kannst ja, wenn dich Kollegen darauf ansprechen die Gründe darlegen.....
Erstellt am 14.07.2008 um 16:17 Uhr von uhu
@meine Schöne
ach ML...wir beide so im gleichen Takt...
Erstellt am 14.07.2008 um 16:44 Uhr von Mona-Lisa
@Nachtvogel,
was glaubst du, warum ich so geheimnisvoll lächle........ :-))
Erstellt am 14.07.2008 um 20:58 Uhr von peanuts
"... bzw. werden Minderheitseintscheidungen durchgedrückt"
Wie das funktioniert, wüsste ich gern! Bin ich bislang davon ausgegangen, dass nur mehrheitlich entschieden werden kann...