Erstellt am 15.11.2023 um 08:09 Uhr von Dummerhund
Wenn der Wahlvorstand das mit genügend Wahlhelfern organisiert bekommt dann geht das. Er sollte sich dann vertraut damit machen wie mit den Wahlurnen um zu gehen ist. Und auch wie er es organisiert mit der Auszählung der Stimmen wo ja alle AN bei Anwesend sein können.
Erstellt am 15.11.2023 um 08:31 Uhr von Muschelschubser
Binnen 6 Monaten wäre ja vielleicht auch noch ein Seminar für Wahlvorstände machbar.
Ich weiß ja nicht wie die GL zum BR steht, aber aus meiner Erfahrung verschafft ein solches Seminar extrem hohe Rechtssicherheit und es werden sämtliche Fallstricke aufgezeigt, die Flanken für eine Anfechtung öffnen könnten.
Zudem hat man immer auch die Möglichkeit, individuelle Problemstellungen mit ins Seminar zu nehmen.