Außerordentliche Wahl
Hallo, in unserem Betrieb sollte der BR 7 Mitglieder haben. Durch den Rücktritt von 2 Mitgliedern besteht der BR nun noch aus 6 Mitgliedern.Muss es eine außerordentliche Wahl geben, oder machen die Mitglieder weiter bis zur tonusmäßigen Neuwahl?
Community-Antworten (3)
23.11.2011 um 12:19 Uhr
@bindabei Hast Du ein BetrVG zur Hand und kannst in § 13 Abs. 2 BetrVG mal nachlesen?
23.11.2011 um 12:50 Uhr
Wer Internet hat hat auch immer alle Gesetze zur Hand. Nur daß die WAF das BetrVG automatisch falsch verlinkt ;-) hier aber der richtige Link zum nachlesen http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html zwar ohne Kommentar aber für solch einfach zu beantwortenden Themen immer ausreichend.
23.11.2011 um 19:57 Uhr
@Kölner & Niemand: schön erklärt ;-).
Für die Anderen, die nur mitlesen wollen: Ihr müsst neu wählen (lassen). Wahrscheinlich ist es genau das, was die Beiden mit ihren Rücktritt erreichen wollten? Hin und wieder das einzige Mittel gegen bestimmte BR Sorten. Hatten wir auch erst kürzlich praktiziert.
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