Erstellt am 23.11.2011 um 11:19 Uhr von Kölner
@bindabei
Hast Du ein BetrVG zur Hand und kannst in § 13 Abs. 2 BetrVG mal nachlesen?
Erstellt am 23.11.2011 um 11:50 Uhr von Niemand
Wer Internet hat hat auch immer alle Gesetze zur Hand. Nur daß die WAF das BetrVG automatisch falsch verlinkt ;-) hier aber der richtige Link zum nachlesen http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html zwar ohne Kommentar aber für solch einfach zu beantwortenden Themen immer ausreichend.
Erstellt am 23.11.2011 um 18:57 Uhr von Einmischer
@Kölner & Niemand:
schön erklärt ;-).
Für die Anderen, die nur mitlesen wollen:
Ihr müsst neu wählen (lassen).
Wahrscheinlich ist es genau das, was die Beiden mit ihren Rücktritt erreichen wollten?
Hin und wieder das einzige Mittel gegen bestimmte BR Sorten.
Hatten wir auch erst kürzlich praktiziert.