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Außerordentliche Betriebsratswahl - ein Muß oder eine Entscheidung des jetzigen Betriebsrates?

B
Beate
Nov 2016 bearbeitet

Hallo habe mal eine Frage. Unser Betrieb ist seit der letzten Betriebsratswahl (vor 2 Jahren) von 80 Mitarbeiter auf über 200 angewachsen.Habe nun gehört das eigentlich eine außerordentliche Betriebsratswahl nötig wäre. Stimmt das , und wenn ja , ist das ein Muß , oder ist das eine Entscheidung des jetzigen Betriebsrates.

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Community-Antworten (2)

I
Immie

24.02.2008 um 18:31 Uhr

@Beate §13 Abs 2 Nr1 BetrVG ...ist der BR zu wählen... ...mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an, die Zahl der regelm. besch. AN um die Hälfte, mindestens um 50, gestiegen ist... Dann mal los:-)

C
carrie

24.02.2008 um 18:38 Uhr

Hallo Nach § 13 Abs. 2 ist es ein "muss", dort steht:"Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen..... "Ist Vorschriften" sind zwingend, eine Nichtbefolgung stellt in der Regel eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 23 BetrVG dar.

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