Gründung Personalausschuss 7er Gremium
Hallo an alle BR Kollegen,
wir sind ein Betrieb mit 150 MA und einem 7er Gremium. Wir kommen in unseren Sitzungen bei einem Thema zu keiner Einigung. Da könnt ihr uns vielleicht Fachkundig helfen. Unser BRV möchte ein Personalausschuss mit selbständiger Entscheidung ins Leben rufen.
Nach 27 BetrVG können wir kein BAS Gründen, Begründung kein 9er Gremium. Nach 28 BetrVG können wir Ausschüsse Bilden (mehr als 100 MA). Aber können wir diesem Personalausschuss auch die Handlungsvollmacht zur selbständigen Entscheidung übertragen?
Da streiten wir uns, weil der 28er auch sagt. Ist ein BAS gebildet, kann der BR dem Ausschuss Aufgaben zur selbständigen Entscheidung übertragen.
Wer kann uns da Mal Fachkundig Hilfestellung geben.
Community-Antworten (5)
21.01.2021 um 09:47 Uhr
Aber ihr habt nun mal keinen Betriebsausschuss. Also bleibt es dabei:Keine Entscheidungshoheit.
21.01.2021 um 09:50 Uhr
§28 BetrVG: "(1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."
bei mehr als 100 AN: "bestimmte Aufgaben übertragen" bei BAS: "Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen" d.h. in eurem Fall: ihr könnt zwar einen Personalausschuß gründen, dieser darf aber nur vorbereitend wirken. Beschlüsse fassen darf nur der gesamte BR.
21.01.2021 um 09:54 Uhr
Danke für eure Antworten, genauso sehe und lese ich das auch! Nur unser BRV nicht! Dieser denkt, erstellen wir eine Arbeitsgruppe mit Handlungsvollmacht!
21.01.2021 um 10:44 Uhr
Ich stimme ganz klar wdliss zu.
"Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen"
und
"Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss."
Ihr könnt zwar Ausschüsse bilden, aber da Ihr keinen Betriebsschuss bilden dürft, ihnen keine Aufgaben zur selbsständigen Erledigung übertragen.
21.01.2021 um 13:24 Uhr
Aber in den Ausschüssen kann schon sehr viel Arbeit erledigt werden. So kann man z. B schon mit Mitarbeitern reden wenn es um Versetzungen oder auch Kündigung geht. In den BR Sitzung kann man dann von den Gesprächen berichten.
Verwandte Themen
Probleme mit BR kurz vor der Wahl
ÄlterHallo Leute Ich Brauch euren Rat Ich bin Ordentliches BR Mitglied wir sind 11 Betriebsräte im Betrieb. Der Vorsitzende hat ein Ausschuss gebildet (Personalausschuss 6 von 11)in dem ich nicht dabei
Vorsitzender Personalausschuss
ÄlterWer wählt den Vorsitzenden vom Personalausschuss? Der Br oder der Personalausschuss?
Rückzug von der Mitarbeit bei der BR Gründung möglich?
ÄlterIn unserem Start-Up Unternehmen (15 MA) soll ein Betriebsrat gegründet werden. Eine gute Sache, fand ich spontan. Als ich darauf angesprochen wurde als 3. MA den Aufruf zur Informationsveranstaltung u
Gründung eines BR nur mit Hilfe der Gewerkschaft
ÄlterHallo Alle, Frage zur Gründung eines BR. In unserem kleinen Betrieb (ca. 20 MA) halte ich, womöglich als Einziger, die Gründung eines BR für notwendig. Jemand anders zu fragen, ob er/sie bei der Gr
Zustimmung nach BR Gründung
ÄlterHallo, in unserer Firma wurde ein Betriebsrat zum 01.10.21 gegründet. Vor der Gründung wurde ein Organigramm veröffentlicht, welches aber erst nach der Gründung des BR gültig ist, also zum 01.11. eben