betriebsratswahl.deSeminare

Übungsleiter

E
ernst
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Wir haben einige Übungsleiter auf der Grundlage der Übungsleiterpauschale eingestellt. Sind diese bei der kommenden Betriebsratswahl auch wahlberechtigt?

1.05103

Community-Antworten (3)

R
rolfo

18.02.2010 um 16:47 Uhr

Ist er Arbeitnehmer des Betriebs? Vermutlich nein, die Übungsleiterpauschale wird doch vom Sportbund bezahlt, ist dem so, wo siehst du dann die Arbeitnehmereigenschaft, der ist nicht mal in den Betrieb eingegliedert. Oder ist euer Betrieb eine Fussballmannschaft?

E
ernst

18.02.2010 um 17:00 Uhr

Wir sind ein e.V. und haben Vereinbarungen zur Durchführung einer Tätigkeit als Übungsleiter/Einsatzkarft für den Familienunterstüzenden Dienst abgeschlossen auf der Grundlage der Übungsleiterpauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG. Die Pauschale wird also von uns bezahlt. Bin mir deshalb nicht sicher ob er als AN gilt und somit wahlberechtigt ist!

R
rolfo

18.02.2010 um 17:04 Uhr

Wenn er von eurem Arbeitgeber bezahlt wird dann gehört er wohl dazu, ist ja dann ähnlich wie geringfügig Beschäftigter. Setz ihn auf die Wählerliste, ist euer Arbeitgeber anderer Meinung kann er das ja gerichtlich klären lassen.

Ihre Antwort