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Betriebsratswahl - sind Übungsleiter auch Beschäftigte?

V
Verein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

unser Arbeitgeber ist ein Verein, neben den normalen Mitarbeitern gibt es eine große Zahl von Übungsleitern, die für Ihre Leistungen mit einer Übungsleiterpausschale vergütet werden. Sind das auch Beschäftigte? Wir hätten dann einen riesigen Betriebsrat.

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Community-Antworten (1)

G
Gerd

02.03.2006 um 18:16 Uhr

Entscheidend für die Beurteilung ist in jedem Falle eine Gesamtwürdigung aller im konkreten Einzelfall vorliegenden Umstände. Zwei Juristen - drei Meinungen.

Die Sozialversicherungen sagen, dass der Sportverein der Arbeitgeber von Übungsleitern sein kann. Siehe Link http://www.bundesknappschaft.de/coremedia/generator/mjzportal/de/minijob/1__arbeitnehmer/7__besonderheiten/1__uebungsleiter/InhaltsNav,N=12136-12128-12420-12712-12714.html

Daraus könnte man ableiten das sie in einem Arbeitsverhältnis zum Verein stehen und in dessen Organisation eingegliedert sind. Sie wären deshalb auch bei der für die Anzahl der Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nach § 9 BetrVG mit zu berücksichtigen.

Die Beurteilung, ob ein Übungsleiter seine Tätigkeit als Selbständiger oder in einem Beschäftigungsverhältnis ausübt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Siehe : http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_34460/sid_2BA1709ABFF37CC242934565F130B5E6/de/Inhalt/Presse/Nachrichten__Stellungnahmen/Nachrichten/Arbeitgeber__Steuerberater/_C3_BCbungsleiter__in__sportvereinen.html

Weiterer Link: http://www.viscoo24.de/modules.php?name=News&file=article&sid=13

Als Wahlvorstand könnt ihr selbst entscheiden. Der Verein kann da nicht mitreden.

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