Jetzt habe ich nochmal eine Frage zur BR-Wahl:

Zählen eigentlich die Geschäftsleitung (1 Person), ein Chefredakteur und ein Abteilungsleiter zu den "beschäftigten Arbeitnehmern". Geschäftsleitung höchstwahrscheinlich nicht, oder? Aber die anderen beiden? Uns fehlen nämlich immer noch dringend 2 Mitarbeiter, damit wir 3 BR-Mitglieder wählen können. Aber wir können irgendwie keine herbeizaubern.
Wählen dürfen ja die GL, der Chefred. und der Abteilungsleiter nicht. Aber zählen sie wenigstens zur Belegschaft? Ich hoffe auf eine positive Antwort!

Echt blöd, dass die minderjährigen Azubis nicht zählen. Obwohl sie mindestens 2 1/2 Jahre im Betrieb sind und ihre Interessen ja auch vertreten werden. Danke übrigens für die Antworten hierzu.