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Wer zählt bei der BR-Wahl zu der Zahl der "beschäftigten Arbeitnehmer"?

A
aidadiva
Nov 2016 bearbeitet

Jetzt habe ich nochmal eine Frage zur BR-Wahl:

Zählen eigentlich die Geschäftsleitung (1 Person), ein Chefredakteur und ein Abteilungsleiter zu den "beschäftigten Arbeitnehmern". Geschäftsleitung höchstwahrscheinlich nicht, oder? Aber die anderen beiden? Uns fehlen nämlich immer noch dringend 2 Mitarbeiter, damit wir 3 BR-Mitglieder wählen können. Aber wir können irgendwie keine herbeizaubern. Wählen dürfen ja die GL, der Chefred. und der Abteilungsleiter nicht. Aber zählen sie wenigstens zur Belegschaft? Ich hoffe auf eine positive Antwort!

Echt blöd, dass die minderjährigen Azubis nicht zählen. Obwohl sie mindestens 2 1/2 Jahre im Betrieb sind und ihre Interessen ja auch vertreten werden. Danke übrigens für die Antworten hierzu.

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Community-Antworten (3)

B
braker

09.02.2010 um 15:57 Uhr

Hallo aidadiva,

alles was leitende Angestellte sind sind keine AN im Sinne des BetrVG. Beim Chefredakteur würde ich mich jetzt nicht so darauf festlegen. Aber ein Abteilungsleiter ist in 99 % aller Fälle kein leitender Angestellte. Google mal nach leitende Angestellte.

T
Tanzbär

09.02.2010 um 22:06 Uhr

Setzt doch den Chefredakteur und den Abteilungsleiter mit auf die Wählerliste. Sie können sich ja vom Arbeitsgericht bestätigen lassen, dass sie leitende sind, oder auch nicht. ;)

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