Erstellt am 20.07.2007 um 17:55 Uhr von Lotte
esa,
angesicht des mangelnden Kündigungsschutzes und Bestehens der Probezeit, würde ich mich noch gedulden bis ein halbes Jahr vergangen ist. Leider gibt es noch keinen Mindestlohn. Ich würde Dir einen Eintritt in die GEW nahelegen, wenn Du erwägst in einem halben Jahr wegen Sittenwidrigkeit Deines Lohnes zu klagen.
Kölner,
ja ich weiß, dass Du von Mindestlohn nichts hälst ;-)
Erstellt am 20.07.2007 um 17:56 Uhr von Kölner
@esa
Rechtens oder nicht...Dein Stundenlohn wurde schlicht und einfach (so schlecht wie das für Dich ist) variabel gestellt, so dass Du "nur" 3 €/Std. erzielst!
Einen BR kanst Du selbstverständlich gründen; wenngleich Dein AG es Dir nicht danken wird. Gewerkschaftsmitglied?
@Lotte
Naja. Sagen wir es mal so: 400 €-Job - da ist einiges anders.
Erstellt am 20.07.2007 um 18:21 Uhr von Der alte Heini
esa,
Sittenwidrig dürfte dein Lohn sein, wenn er weniger als zwei Drittel des Tariflohns bzw. des ortsüblichen Lohns beträgt.
Erstellt am 20.07.2007 um 18:38 Uhr von Immie
Wird in so einem AV denn nicht definiert was ich für diese 400€ leisten muß?
Arbeitszeit? Zustellbezirk? Anzahl der Briefe?
Erstellt am 20.07.2007 um 18:50 Uhr von Lotte
Kölner,
woher weißt Du, dass der Stundenlohn variabel gestellt wurde und was bedeutet das für die Praxis?