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Betriebsratswahl bei geringfügig Beschäftigten

E
esa
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite seit ca. 7 Wochen bei einem privaten Postzustelldienst. Wie sieht es aus mit einer Gründung eines Betriebsrates bei überwiegend geringfügig Beschäftigten ( Höchstverdienst 400,-- Euro ). Dabei meine nächste Frage : Ich habe einen Stundenverdienst von unter 3 Euro. Das kann doch nicht rechtens sein. Wer kann mir helfen?

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

20.07.2007 um 19:55 Uhr

esa, angesicht des mangelnden Kündigungsschutzes und Bestehens der Probezeit, würde ich mich noch gedulden bis ein halbes Jahr vergangen ist. Leider gibt es noch keinen Mindestlohn. Ich würde Dir einen Eintritt in die GEW nahelegen, wenn Du erwägst in einem halben Jahr wegen Sittenwidrigkeit Deines Lohnes zu klagen.

Kölner, ja ich weiß, dass Du von Mindestlohn nichts hälst ;-)

K
Kölner

20.07.2007 um 19:56 Uhr

@esa Rechtens oder nicht...Dein Stundenlohn wurde schlicht und einfach (so schlecht wie das für Dich ist) variabel gestellt, so dass Du "nur" 3 €/Std. erzielst! Einen BR kanst Du selbstverständlich gründen; wenngleich Dein AG es Dir nicht danken wird. Gewerkschaftsmitglied?

@Lotte Naja. Sagen wir es mal so: 400 €-Job - da ist einiges anders.

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 20:21 Uhr

esa, Sittenwidrig dürfte dein Lohn sein, wenn er weniger als zwei Drittel des Tariflohns bzw. des ortsüblichen Lohns beträgt.

I
Immie

20.07.2007 um 20:38 Uhr

Wird in so einem AV denn nicht definiert was ich für diese 400€ leisten muß? Arbeitszeit? Zustellbezirk? Anzahl der Briefe?

L
Lotte

20.07.2007 um 20:50 Uhr

Kölner, woher weißt Du, dass der Stundenlohn variabel gestellt wurde und was bedeutet das für die Praxis?

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