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Betriebsratswahlberechtigt

M
MBübungsleiter
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es Übungsleiter, die mit der Personalverwaltung einen Arbeitsvertrag abschließen, sie dürfen pro Jahr nicht mehr als 2400€ verdienen. Sind für die Projekte notwendig. Haben diese Kolleg*innen Wahlrecht oder nicht?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

14.04.2014 um 17:01 Uhr

Wenn sie tatsächlich einen Arbeitsvertrag haben, und als Arbeitnehmer gelten, spielt die Höhe der Beschäftigung keine Rolle.

Da müsst Ihr Euch das Vertragsverhältnis genau anschauen.

Vielleicht haben sie auch nur eine Art Rahmenvertrag und sie werden freiberuflich nur zuweilen beschäftigt.

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