Erstellt am 20.02.2010 um 20:56 Uhr von Kölner
@dIRKB
Ja.
Interessant ist sogar, ob sie sich in beiden Standorten auch das passive Wahlrecht erworben haben...
Erstellt am 21.02.2010 um 11:33 Uhr von peanuts
"In unserem Fall haben wir Kollegen aus Standort A die 30-50% im Monat im Stanort B arbeiten. "
Konzernleihe? Wer ist diesen Kollegen gegenüber weisungsbefugt? Wie sind diese am Standort B eingegliedert?
"Interessant ist sogar, ob sie sich in beiden Standorten auch das passive wahlrecht erworben haben..."
Korrekt ...