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Braucht jeder Standort einen eigenen Betriebsrat?

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1103
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unsere Firma (IT-Branche) ist historisch aus einer Geschäftsstelle gewachsen und betreibt nun Standorte in ganz Deutschland. Am "Hauptstandort" gibt es auch einen Betriebsrat. Dieser fühlt sich allerdings nur für die Kollegen an dieser Hauptstelle zuständig (ca 200 Mitarbeiter). Die anderen Geschäftsstellen sind vergleichsweise klein (10 bis 20 Mitarbeiter), so daß wir scheuen, dort einen eigenen Betriebsrat zu gründen. Alle Standorte gehören zur selben Firma, einer GmbH.

Meine Fragen sind folgende: Ist der Betriebsrat der Hauptstelle "automatisch" für die anderen Standorte mit vertretungsberechtigt? Ist er vertretungspflichtig, sprich, muss sich der in der Hauptstelle gewählte BR um unsere Belange kümmern? Sind wir Mitarbeiter aus den kleinen Standorten wahlberechtigt für den Betriebsrat der Hauptstelle?

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Community-Antworten (5)

P
Petrus

12.07.2007 um 18:30 Uhr

Die Antworten auf deine Fragen stehen im §4 BetrVG (auf "BetrVG" klicken, dann wird's komplett angezeigt)

§ 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe (1) 1Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und 1.räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder 2.durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. 2Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. 3Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. 4Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. 5Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend.

(2) Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen.

A
amazing

12.07.2007 um 18:38 Uhr

Solange in den einzelnen Standorten kein eigener BR gewählt wurde - was durchaus euer Recht ist, ist euer jetziger BR vom Hauptstandort selbstverständlich für alle Standorte und deren MA zuständig.

Es macht jedoch für die jeweiligen Standorte durchaus Sinn einen eigenen BR zu wählen.

Denkt daran, daß ihr dann aber auch verpflichtet seid einen GBR zu gründen.

K
Kölner

12.07.2007 um 19:18 Uhr

@1103 Zentralste Frage: Haben die Aussenstellen den BR gewählt im letzten Jahr?

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1103

12.07.2007 um 19:55 Uhr

@Kölner Nein, die Außenstellen haben nicht an der Wahl teilgenommen (und wurden auch nicht aufgefordert)

K
Kölner

12.07.2007 um 21:50 Uhr

@1103 Dann sollten sie sofort einen eigenen BR wählen...

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