Hallo,

in meiner Firma soll ein Betriebsrat gegründet werden. Der Hauptsitz der Firma ist in München (ca. 500 MA) und es gibt noch ein paar Geschäftsstellen in Frankfurt, Düsseldorf, Dortmund, Hamburg und Berlin mit jeweils 10 bis 20 Mitarbeitern.

Die Einladung zur Versammlung über die Gründung des Betriebsrat ist nur an den Hauptsitz in München gegangen, mit der Begründung, dass in den Geschäftsstellen (Standorten) jeweils ein eigener Betriebsrat gegründet werden müsste. Dies stünde im Betriebsverfassungsgesetz. Ist das so richtig? Muss tatsächlich jede Geschäftsstelle ihren eigenen Betriebsrat gründen?

Grüße
Jan