Guten Tag zusammen,
durch Ausscheiden mehrerer BR-Mitglieder sind wir gezwungen, zwei Wahlvorstände zu bestellen. Unser Unternehmen hat 2 Standorte, die BR-Wahl 2018 wurde für beide Standorte gemeinsam durchgeführt, so dass jetzt 1 Gremium (13 Mitglieder nominell, jetzt 11, davon 2 in Elternzeit (diese lassen ihr Amt ruhen)) für beide Standorte existiert.
Dazu folgende Fragen:
- Die Bestellung der Wahlvorstände sind ja keine Beschlüsse sind, bei denen es um Mehrheiten geht. Hier sollte es ja reichen, wenn Kandidaten für die Wahlvorstände z. B. nur 2 oder 3 Stimmen haben - sehe ich das richtig?
- Müssen die Wahlen an beiden Standorten am selben Tag stattfinden? Wenn unterschiedliche Tage bestimmt werden, was passiert dann mit dem Standort, der den späteren Termin hat? Ist dieser Betrieb in dieser Zeit zwischen den Wahlterminen dann betriebsratlos?
- Wir haben noch bis 31.03.2021 Kurzarbeit. Sollte eine Wahltermin in diese Zeit fallen: Gibt es eine Möglichkeit, Stützunterschriften zu leisten, ohne persönlich zu unterzeichnen? Oder müssen die Stützunterschriften tatsächlich persönlich abgegeben werden?
- Ist es per Beschluss des Wahlvorstandes möglich, eine reine Briefwahl durchzuführen, um einen Betriebsrat zu wählen?
Vielen Dank für eine Beantwortung dieser Fragen.