Einsicht in Stellenbewertung
Schöen guten Morgen, bei uns werden Höhergruppierungen nur durchgeführt nachdem eine Stellenbeschreibung des Stelleninhabers erfolgt ist. Diese Stellenbeschreibung wird dann extern bewertet. Nun möchten wir als BR gerne wissen: Dürfen wir verlangen die Bewertung und die Stellenbeschreibung einzusehen?
Community-Antworten (1)
01.02.2021 um 13:41 Uhr
Normalerweise hat der BR keinen Anspruch darauf individuelle Stellenbeschreibungen zu sehen. Es sei denn, es gibt einen Sachgrund, warum dies für die BR-Arbeit erforderlich ist .
Dies könnte z.B. beim § 99 BetrVG ( Anhörung zur Eingruppierung) der Fall sein.
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