Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Jahr steht bei uns wieder die Betriebsratswahl an. Ich wurde gebeten dem aktuell Betriebsrat Einsicht in die Wahlakten zu geben. Nun stellt sich mir die Frage ob ich das so machen darf?!

Darf der aktuelle Betriebsrat Einsicht in die Wahlakten der letzten Wahlen haben?
Oder muss der nächste Wahlvorstand gewählt werden?