Erstellt am 12.04.2014 um 09:51 Uhr von gironimo
Wie kommst Du darauf, dass der AG da so ohne weiteres Einsicht nehmen kann?
Die Auszählung und Kontrolle der Unterlagen obliegt allein dem WV. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Jeder kann dem WV also dabei über die Schulter schauen. Hier wäre der Zeitpunkt zu schauen, ob der eigene Wahlschein dabei ist. Nach der Wahl übergibt der WV die Unterlagen an den BR.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, weil er z.B. die Wahl anfechten will, kann begründet verlangen, die Unterlagen einzusehen.
Erstellt am 12.04.2014 um 10:29 Uhr von Kölner
Wenn der AN wissen will, ob sein Stimmzettel dabei ist, sollte er bei den ungültigen nachsehen.
Erstellt am 12.04.2014 um 14:58 Uhr von newlady
Kölner, bin bei dir (ein Schelm, wer was Böses denkt)!