Unser AG hat bei unserer ersten Wahl zum BR sich nach der Wahl die Wahlakte aushändigen lassen und fotokopiert, mit dem Wissen hat er dann die Wahl angefochten (ging bis zum LAG , er hatte aber nicht den Gewünschten erfolg) nun haben wir neu gewählt und er will Sie schon wieder haben ( er will keinen BR , naja welcher AG will das schon ), ich selber bin Vors. vom BR und habe bis jetzt nur § 19 Aufbewahrung der Wahlakten in der BetrVG gefunden in dem unter Abs. 4 :Der neugewählte BR hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit (vgl. §§ 21, 22 BetrVG ) sorgfältig aufzubewahren. Er hat den zur Wahlanfechtung Berechtigten (vgl. § 19 Abs. 2 BetrVG ) die Einsichtnahme in die Wahlunterlagen zu gestatten, soweit die Unterlagen für ein Wahlanfechtungsverfahren benötigt werden, steht.
Mein problem ich will sie Ihm nicht überlassen was er damit will ist klar, schon jemand Erfahrung damit? freue mich auf eurre Antworten die mir helfen Danke!