Die Wahlakte (§19 Abs.1 u. 2) hier Übergabe an den Betriebsrat . Wird die Wahlakte versiegelt oder nur die Wählerliste mit Stimmabgabevermerk / Einreichungen der Listen mit deren Stützunterschriften. Darf der neue Betriebsrat die Wahlakte überprüfen und diese zu seinen Zwecken nutzen ? Die WO gibt hierüber nichts Brauchbares her . Hier geht es um den Datenschutz einzelner Mitarbeiter über ihr Wahlverhalten (hat gewählt oder nicht) und welche Liste haben Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift unterstützt.

Ist es zwingend erforderlich, die Arbeitshilfe Wählerliste mit Stimmabgabevermerk (am Tag der Wahl) in der Wahlakte aufzunehmen.

In Österreich ist es üblich, die Wahlakte zu versiegeln.