Wir wählen gerade erstmalig einen BR. Der Wahlvorstand führt die Wahlakte. Es gibt Anträge einzelnen (der Arbeitgeberseite nahestehende) Mitarbeiter, die Einsicht in die Wahlakte bzw. Kopien daraus haben möchten, z.B. das Protokoll der ersten Betriebsversammlung. Muß diesem Verlagen nachgegeben werden? Wo kann man das ggf. nachlesen?
Danke