Kurzarbeit
Guten Tag,
Angenommen Arbeitger A arbeitet im November und Dezember Vollzeit in Betrieb B.
Der Arbeitgeber meldet allerdings 50% Kurzarbeit an und stockt den Rest des Lohnes aus eigener Tasche auf, sodass Arbeitnehmer A auf seinen "normalen" Lohn kommt. Sprich Arbeitnehmer A war die komplette Zeit in den beiden Monaten im Betrieb, allerdings 50% auf Kurzarbeit angemeldet.
Entstehen hier Nachteile für den Arbeitnehmer und wenn ja welche?
Vielen Dankeschön mal für mögliche Rückmeldungen!
MfG
Community-Antworten (4)
18.01.2021 um 16:38 Uhr
18.01.2021 um 16:57 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann kommt auf den Arbeitgeber eine Steuernachzahlung zu, obwohl er regulär 100% im Betrieb war in der angegebenen Zeit(allerdings wie gesagt 50% auf kurzarbeit angemeldet und somit weniger Lohnsteuer gezahlt wird)? Verstehe ich das richtig?
Mit freundlichen Grüßen
18.01.2021 um 17:34 Uhr
Wenn der AG die Steuer nicht direkt abgeführt hat, ja.
18.01.2021 um 19:19 Uhr
Ich würde mal sagen, hier kommt auf den AG eine Klage wegen des Erschleichens von Lohnersatzleistungen zu. Denn der AG lässt sich 50% der Arbeitszeit des AN von der Agentur bezahlen, obwohl keine Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen (denn der AN arbeitet ja zu 100% der Zeit).
Das wird für den AG sehr sehr ungemütlich ... :)
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