Erstellt am 18.01.2021 um 15:38 Uhr von celestro
https://www.spendit.de/magazin/kurzarbeitergeld-aufstocken-in-der-corona-krise/#sprungmarke5
Erstellt am 18.01.2021 um 15:57 Uhr von Culle1988
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann kommt auf den Arbeitgeber eine Steuernachzahlung zu, obwohl er regulär 100% im Betrieb war in der angegebenen Zeit(allerdings wie gesagt 50% auf kurzarbeit angemeldet und somit weniger Lohnsteuer gezahlt wird)? Verstehe ich das richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt am 18.01.2021 um 16:34 Uhr von celestro
Wenn der AG die Steuer nicht direkt abgeführt hat, ja.
Erstellt am 18.01.2021 um 18:19 Uhr von EDDFBR
Ich würde mal sagen, hier kommt auf den AG eine Klage wegen des Erschleichens von Lohnersatzleistungen zu. Denn der AG lässt sich 50% der Arbeitszeit des AN von der Agentur bezahlen, obwohl keine Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen (denn der AN arbeitet ja zu 100% der Zeit).
Das wird für den AG sehr sehr ungemütlich ... :)
Erstellt am 19.01.2021 um 14:00 Uhr von relfe
Diese Antwort wurde von "relfe" gelöscht.