Zeitraum der Wahl verlängern?
In unserem Betrieb werden wir bei der BR-Wahl das vereinfachte einstufige WV anwenden. Das kann man ja eigentlich innerhalb 4 Wochen abwickeln. Da der Wahlvorstand schon bestimmt und der Wahltermin erst Mitte Mai ist, hätten wir ja noch schön viel Zeit um Wahlvorschläge zu sammeln. Dürfen wir diesen Teil der Wahl maximal verlängern? Denn ich denke es könnte wieder etwas zäh werden viele Kandidaten für den BR zu gewinnen um auch eine vernünftige "Aus"-Wahl zu haben.
Community-Antworten (5)
05.02.2010 um 23:29 Uhr
haribo
wenn ihr euch alle auf einer grünen wiese trefft an einem sonnigen samstag und überlegt, was man wohl jetzt spielen könnte, ist ja deine ansicht ganz in ordnung
aber eine betriebsratswahl hat vorschriften, die einzuhalten sind die sind in der WO festgeschrieben und auch das BetrVG hätte da noch einige anmerkungen dazu beizusteuern
also kindergeburtstag oder ordnungsgemäßes wahlverfahren ?
05.02.2010 um 23:42 Uhr
@kriegsrat Falls du meinen Nickname mit dem Kindergeburtstag in Verbindung bringst, dann passt das nicht ganz. Die Frage ist ernsthaft gestellt. Das ist die erste Wahl als WV für mich und ich würde das gerne gut und richtig machen.
Wenn ich deine Antwort aber lese dann, versuchst du mir wohl nahezulegen das Ding wirklich innerhalb der 4 Wochen durchzuziehen.
Dann sollten wir als Wahlvorstand die Vorlaufzeit bis 4 Wochen vor der Wahl mit der gründlichen Vorbereitung "begnügen" und erst Mitte April das Wahlausschreiben zu veröffentlichen?
Ich weiß es gibt diverse Fristen (nach Wahlausschreiben, vor und nach der Wahlveranstaltung usw.) aber wär es nicht gut, wenn sich die Kandidaten ewas Zeit lassen könnten mit dem Wahlvorschlag, den Stützunterschriften usw. ?
P.S.: finde dieses Forum echt klasse! ... vor allem die Reaktionszeiten bei den Antworten ;-)
05.02.2010 um 23:56 Uhr
ich möchte dich nur darauf hinweisen daß es bei einer br-wahl vorschriften und fristen gibt die sind gesetzlich verankert
im übrigen wundert mich immer wieder, daß offenbar viele WV meinen, ohne entsprechende schulung das thema angehen zu können
im endeffekt, wenn sich niemand darüber beschwert/anficht oder sonstwas macht ist das ja irgendwann dann alles in ordnung
PS: ich finde das forum auch klasse, bis auf den admin ,-))
06.02.2010 um 00:04 Uhr
Danke für den Tipp ... und ich sehe das sportlich, denn: Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer ... und ... Eine Schulung macht noch keinen Wahlvorstand. Soll heißen ... ich hatte eine Schulung .... auch wenn man mir das nicht ansieht ;-)
Aber ich hab bisher eben noch keine Frist für das VWV für die Zeit nach dem Wahlausschreiben bis zur Wahlveranstaltung gefunden.
06.02.2010 um 02:01 Uhr
HaRiBo, hab zwar auch keine Ahnung, denke aber, dass diesw doch alles in der Wahlordnung zu finden ist.
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