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Betriebsrats-Wahl- Annahme der Wahl bei Abwesenheit des gewählen Mirarbeiters

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chefkoch4882
Apr 2018 bearbeitet

Guten Tag, ich habe folgende Frage:

In unserem Betrieb finden nächste Woche die BR-Wahlen statt. Ein Kandidat ist während der Wahl und in der drauffolgenden Woche im Urlaub im Ausland. Soweit kein Problem, er kann ja Briefwahl machen. Für den Fall, das er gewählt wird, hat er schon eine "Annahme der Wahl" schriftlich formuliert. Die Konstruierende Sitzung ist ebenfalls schon terminiert, allerdings in dem Zeitraum, in welchem der oben genannte Kandidat im Urlaub ist. Soweit auch kein Problem, da er bei Wiederwahl schon schriftlich mitgeteilt hat, das für welche Aufgaben / Ämter er sich zur Verfügung stellt.Unter anderem möchte er wieder im BA mitarbeiten. Da er ja abwesend ist,. kann er nicht mitwählen.

Muss in diesem speziellen Fall ein Nachrücker für die Wahl Vorsitzender / stellvertretender Vorsitzender / Betriebsausschuss geladen werden?

Oder sollte man den Termin für die Konstituierende Sitzung in den Zeitraum der Rückkehr des oben genannten Kandidaten legen?

Ich hoffe man kann mein Anliegen verstehen...

Schöne Grüße

1.40202

Community-Antworten (2)

C
celestro

09.04.2018 um 21:32 Uhr

"Für den Fall, das er gewählt wird, hat er schon eine "Annahme der Wahl" schriftlich formuliert."

Die wird wohl soweit nichts bringen, aber macht nichts. Sofern er nicht erklärt, die Wahl nicht anzunehmen, nimmt er mit Ablauf der 3 Tages-Frist die Wahl automatisch an.

"Die Konstruierende Sitzung ist ebenfalls schon terminiert"

es heißt konstituierende ... aber vor der Wahl ? Naja, wenn der WV meint ...

"Muss in diesem speziellen Fall ein Nachrücker für die Wahl Vorsitzender / stellvertretender Vorsitzender / Betriebsausschuss geladen werden?"

Ja, auch wenn ich da nichts spezielles sehen kann.

"Soweit auch kein Problem, da er bei Wiederwahl schon schriftlich mitgeteilt hat, das für welche Aufgaben / Ämter er sich zur Verfügung stellt.Unter anderem möchte er wieder im BA mitarbeiten."

Dann sollte er hoffen, das ihn jemand vorschlägt. Denn sonst wird das nichts.

B
BRHamburg

10.04.2018 um 10:09 Uhr

Wenn bis zum Ende der Amtszeit noch Zeit ist, sollte man die Sitzung auf einen Termin legen, an dem alle gewählten Mitglieder anwesend sein können.

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