Erstellt am 27.04.2006 um 14:56 Uhr von DocPille
Es steht nirgends das die 3 Tagesfrist eingehalten werden muss,wir haben diese bei uns auch verkürzt,weil die Wahl Mittwoch vor Ostern war,und dann 2 Wochen Betriebsurlaub.
Erstellt am 28.04.2006 um 15:19 Uhr von happy
Wieso 3 Tage Frist zur Annahme? Ist es nicht so das man innerhalb von 3 Tagen die Wahl ABLEHEN muss? Wenn nicht ist man halt BR !! Siehe WO §17