Erstellt am 10.03.2010 um 17:11 Uhr von Petrus
zu 1:
Wenn die Streichung nach der ersten Stützunterschrift erfolgte: Ja.
zu 2:
Wegen der Behinderung nicht (da könnt ihr dem Abt.Leiter mal dezent auf §119 hinweisen). Aber wenn wegen 1) die einzige Liste ungültig ist, gibt es nach §9 WO eine Nachfrist von einer Woche, in der ihr die Liste nochmal neu machen könnt.
zu 3:
Keine gültige Liste oder eine gültige Liste mit zu wenig Kandidaten.
Erstellt am 10.03.2010 um 17:19 Uhr von DonJohnson
@all
Wenn ich WV in der Situation wäre, und die Möglichkeit bzw den Willen der Dursetzungskraft hätte, würde ich die Wahl Aufgrund dieser Beeinflussung der Wahl tatsächlich stoppen. Ich würde nicht nur laut über 119 reden, sondern ihn anwenden
Ganz ehrlich, das geht ja gar nciht. Wenn der WV in Kenntnis dessen so weiter macht, war für ein Anfang hat dann das neu gewählte Gremium?
Wahl abbrechen wegen Beeinflussung der Wahl durch den AG! IMHO ein nicht heilbarer Mangel an der Wahl!!!
Rechtsbeihilfe bestellen, AG davon in Kenntnis setzen und die Dinge nehmen ihren Lauf...