Zwei Kandidaten haben ihre Kandidatur widerrufen (nachdem ihr Abteilungsleiter massiv dagegen interveniert hat). Sie standen also schon auf der Liste der Wahlvorschläge (wir haben nur eine Liste) und haben sich wieder streichen lassen.
Frage 1: Ist diese Liste damit ungültig, dass sich zwei Kandidaten haben streichen lassen?
Frage 2: Kann man die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge um eine Woche verlängern, mit der Begründung, dass ein Abteilungsleiter die Wahl behindert?
Frage 3: Unter welchen Umständen kann man die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge verlängern (Zur Info: wir haben eine ausreichende Menge an Kandidaten, nämlich 8 weitere Kandidaten für 7 BR-PLätze)?