Erstellt am 26.02.2022 um 13:41 Uhr von Kjarrigan
Ein Kandidat der einmal seine Zustimmung zur Kandidatur gegeben hat KANN diese nicht zurückziehen.
Er bleibt auf der Liste.
Sollte er durch die Liste in den BR gewählt werden hat er nach der Wahl drei Tage Zeit seine Wahl nicht anzunehmen.
Erstellt am 26.02.2022 um 15:49 Uhr von andeindekie
Das die Person die Wahl nicht annehmen muss, ist mir klar. Ich frage mich aber, was man machen muss damit der Wahlvorschlag gültig bleibt, weil die Person, die auf der einen Liste ihre Kandidatur schriftlich widerrufen hat auf einer anderen Liste kandidiert. Kann die Person damit eine Liste ungültig machen?
Erstellt am 26.02.2022 um 16:39 Uhr von Catweazle
Grundsätzlich hat sich der WV nur um Listen zu kümmern die eingereicht sind. Die einzige Möglichkeit danach die Liste zu ändern ist wenn ein Kandidat auf mehreren Listen auftaucht. Dann hat der WV nachzufragen auf welcher Liste er kandidieren möchte und ihn von der anderen Liste zu streichen.
Erstellt am 27.02.2022 um 00:41 Uhr von celestro
Man muss gar nichts tun, damit der Wahlvorschlag gültig bleibt.
Und der Kandidat braucht auch seine Zustimmung nicht zu widerrufen (was eigentlich auch gar nicht geht).
Die Person steht am Ende auf 2 Listen … wird vom WV befragt, welche Kandidatur bestehen bleiben soll. Gibt der Kandidat KEINE Rückmeldung, wird er von beiden Listen gestrichen. Ansonsten eben nur von einer.
Gültig oder Ungültig ist oder wird dadurch keine der Listen.