Vorgesetzte teilte mit, dass sie die Uhrzeit, wann der Wahlvorstand sich treffen will nicht akzeptieren könnte. Auch für den Tag hat sie einen anderen vorgeschlagen. Trifft hier der §20 BetrVG ? Behinderung der Wahl des Betriebsrates?
Erstellt am 04.02.2010 um 11:32 Uhr von MonaLisa @angelique, wenn das keine Behinderung ist, dann weiss ich auch nicht... Was gibt der AG denn als Grund an?