Erstellt am 27.01.2010 um 12:21 Uhr von Indianerreib
Also in der Ruhephase des Arbeitsverhältnisses ein klares Nein!
Erstellt am 27.01.2010 um 13:01 Uhr von stony
@Indianerreib
Wo liegt die gesetzl. Grundlage? Es ist ja nicht so das die MA wie bei ATZ nicht mehr kommen, sondern es besteht die Möglichkeit, das z.B. die Zeitrente nach Ablauf des Jahres nicht mehr gewährt wird und der MA dann wieder arbeiten müsste.
Genau so bei der Umschulung, der MA hat immer noch einen ungekündigten Arbeitsvertrag und könnte nach Abschluss der Umschulung auf wiedereinsetzung auf seinen alten Arbeitsplatz klagen. Er wurde ja nicht gekündigt und hat auch nicht selbst gekündigt. Also besteht das Recht auf Weiterbeschäftigung oder?