Wählerliste - gekündigte Mitarbeiter?
Hallo,
in unserem Betrieb gibt es sechs Mitarbeiter, denen leider betriebsbedingt gekündigt worden ist und einen Mitarbeiter, der in Ruhestand geht. Drei dieser Mitarbeiter sind zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl nicht mehr angestellt. Bei den anderen Mitarbeitern endet die Beschäftigung kurz nach der Betriebsratswahl.
Gehören sie alle auf die Wählerliste? Dürfen die Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der BR Wahl noch angestellt sind wählen?
Besten Dank im Voraus
Community-Antworten (2)
26.01.2010 um 17:25 Uhr
surfer,
zur Frage 1. JA
zur Frage 2. JA
Sie können sich sogar zur Wahl stellen, auch wenn sie gekündigt sind. enn sie in den BR gewählt wurden, schützt das aber nicht vor der vorher ausgesprochenen Kündigung. Steht alles in der Wahlordnung (Aktives und passives Wahlrecht)
MfG
26.01.2010 um 17:59 Uhr
Hallo Rapper,
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe in der Wahlordnung leider nichts über gekündigte Arbeitnehmer finden können.
Ich habe jedoch in der Zwischenzeit einen Beschluss des BAG vom 10.11.2004 - 7 ABR 12/04 gefunden, aus dem dies so, wie sie beschrieben haben, hervorgeht.
Anmerkung: Gekündigte Arbeitnehmer haben aber nur dann ein passives Wahlrecht, wenn sie eine Kündigunsschutzklage erhoben haben und diese nicht vor Durchführung der Wahl rechtskräftig abgewiesen wurde.
MfG
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