Wahlberechtigung - Personen mit Werksvertrag?
Hallo zusammen, folgender Punkt wird bei uns diskutiert. Wir haben einen Werksvertrag mit einem Unternehmen das bei uns permanent 2 Personen (immer die Gleichen) im Einsatz hat. Diese Mitarbeiter erhalten die Weisungen was sie tun sollen von uns. Sind diese MA bei uns Wahlberechtigt oder nicht?
Community-Antworten (4)
25.01.2010 um 16:54 Uhr
Im Unterschied zum echten Werksvertrag kann bei einem Leiharbeitsverhältnis der Arbeitgeber Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsleistung bestimmen. Wenn das bei euch der Fall ist, handelt es sich um Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG und wären damit wahlberechtigt.
25.01.2010 um 17:04 Uhr
Hallo Neskia, was meinst du mit "echtem Werksvertrag"
25.01.2010 um 18:23 Uhr
Koebes vielleicht hilft Dir das weiter: http://www.rechtsanwalt-juestel.de/Arbeitsrecht/AR0025.htm
26.01.2010 um 14:24 Uhr
Wenn sie von Euch Weisungen erhalten, so sind es LeihAN, sofern alles mit rechten Dingen zugeht. Ansonsten handelt es sich wahrscheinlich um illegale Arbeitnehmerüberlassung!!!
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