Wahlberechtigung - AN mit Werksvertrag?
Wir sind in einem Planungsbüro tätig. Z.Zt. sind bei uns leihweise Planer beschäftigt, die bereits länger als 3 Monate bei uns tätig sind. Diese AN haben mit unserer Firma einen Werksvertrag abgeschlossen. Sind diese Arbeitnehmer wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
20.01.2010 um 11:38 Uhr
Wenn Werksvertrag vorhanden dann erstmal ein NEIN. Entscheidend ist die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebes und damit das Weisungsrecht. Wenn der Arbeitgeber den Ort, die Zeit und den Inhalt der Arbeitsleistung bestimmen kann, ist eher ein Arbeitnehmerverhältnis im Sinne §5 BetVG anzunehmen.
20.01.2010 um 11:50 Uhr
@ Theresa, neskia hat recht...die Grenzen zwischen LeihAN und Werkvertragler sind oft fliessend. Sollte es sich, widererwarten um Echte Werksvertragler handeln, sind sie nicht Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG und somit nicht wahlberechtigt.
Verwandte Themen
Wahlberechtigung - Personen mit Werksvertrag?
ÄlterHallo zusammen, folgender Punkt wird bei uns diskutiert. Wir haben einen Werksvertrag mit einem Unternehmen das bei uns permanent 2 Personen (immer die Gleichen) im Einsatz hat. Diese Mitarbeiter er
Werksvertrag
ÄlterHallo in die Runde, wir sind ein junges Gremium und und unsere Frag ist wie folgt. Unser Arbeitgeber möchte einen Mitarbeiter über einen Werksvertrag einstellen. Wir wurden nicht angehört weil unser A
wahlvst - Extra Ausgabe - für wahlvst
ÄlterAltersteilzeitarbeitnehmer a) Wahlberechtigung (§ 7 BetrVG). Es besteht kein Zweifel, dass Altersteilzeitarbeitnehmer in der klassischen Form der Altersteilzeit oder während der Arbeitsphase des Bloc
Wahlberechtigung Tages-Arbeitskräfte
ÄlterGuten Tag, kann mir jemand sagen, wie es mit der Wahlberechtigung von Tages-Arbeitskräften aussieht, also jene, die jeweils nur für den Tag, an dem sie betriebsbedingt eingesetzt werden, einen Arbeit
Wahlberechtigung durch Übertragung von Personalverantwortung
ÄlterHallo, das LAG Berlin Brandenburg hat sich in der Vergangenheit mit der Integration von Mitarbeitern in Vorgesetztenfunktion ("Einstellung durch Übertragung der Personalverantwortung" bspw. in einer