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Wahlberechtigung Tages-Arbeitskräfte

C
clawü
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, kann mir jemand sagen, wie es mit der Wahlberechtigung von Tages-Arbeitskräften aussieht, also jene, die jeweils nur für den Tag, an dem sie betriebsbedingt eingesetzt werden, einen Arbeitsvertrag erhalten? Es handelt sich hierbei nicht um Leiharbeiter, sondern um Personen, die - sofern sie benötigt werden - jeweils nur für diesen einen Tag einen Arbeitsvertrag abschließen. Der Vertrag läuft am gleichen Tag wieder aus. Wenn die Person im Unternehmen wieder benötigt wird, wird mit Ihr - wiederum nur für einen Tag - ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Freundliche Grüße, clawü

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Community-Antworten (4)

H
Hoppel Akzeptiert

19.06.2013 um 20:55 Uhr

@ clawü

Deine Frage wurde durch das LAG München (18.01.2007 - 4 TaBV 94/06) damit beantwortet, dass AN, mit denen ein jeweils auf einen Tag befristeter AV geschlossen wird (Tagelöhner), nicht als AN des Betriebs zu werten sind.

A
Arkalus

19.06.2013 um 12:41 Uhr

Wenn es sich um Leiharbeitnehmer handelt, sind sie nicht Wahlberechtigt.

Sind sie am Tag der Wahl mit Arbeitsvertrag beschäftigt, würde ich sie für wahlberechtigt halten.

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/7.html

C
chappi

19.06.2013 um 17:57 Uhr

Hallo,

Leiharbeiter müssen am Wahltag im Einsatz sein und der Einsatz muss für mind. 3Monate geplant sein, ist das der Fall dann sind Leiharbeitnehmer auch wahlberechtigt.

D.h. auch wenn der LAN erst am Wahltag im Betrieb anfängt, kann er wählen, sofern der Einsatz für mind. 3 Monate geplant ist. Siehe auch §7 BetrVG.

Gruß Micha

M
mitleserinnenn

19.06.2013 um 19:55 Uhr

§ 5 besagt wer Wahlrecht hat. Weiter hurt nal lesen www.soliserv.de/pdf/BR-Wahl-Wahlberechtigung.pdf. ..... weiter wäre huer aber auch einmal zu prüfen, ob eine erneute befristete Einstellung möglich ist oder ein unbefristetes ArbVerhältnis entstanden ist. ...... http://www.arbeitsratgeber.com/befristete-arbeitsvertraege_0229.html

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