Erstellt am 25.01.2010 um 09:05 Uhr von erwin
Rattle
JA, kann nicht nur. Es ist mit eine der Aufgaben des WA diese zu prüfen und soweit erforderlich anzupassen. Also ergänzen aber auch sofern erforderlich Nichtwahlberechtigte zu streichen, wenn z.B. der AG leitende auch fehlerhaft mitaufgenommen hat.
PS: Ich frage mich immer und wundere mich daher auch, warum die vielen mit Fragen zum Thema Wahl, nicht den schönen "BLAUEN BUTTIN" oben in der Leiste auf dieser Seite nutzen. Dann kommen sie auf die WAF Seiten zum Thema Wahl und finden Antworten auf die meisten Fragen!!!! :-(((((
Erstellt am 25.01.2010 um 09:20 Uhr von Kölner
@Rattle
Entgegen der Meinung von 'erwin' kann der 'WA' gar nichts und er hat auch nichts vorzunehmen oder zu korrigieren - eben weil er mit der Wahl nichts zu schaffen hat!
Die Frage nach der aktiven und passiven Wahlberechtigung eines AN in Elternzeit stellt sich eigentlich auch nicht. Allenfalls für die Berechnung des Schwellenwertes ist da ein wenig Obacht geboten.
Erstellt am 25.01.2010 um 11:18 Uhr von Scorpion
@all
ich denkeRattle meint mit "WA" nicht den Wirtschaftsausschuss, wie es üblich in den Abkürzungen ist, sondern den "Wahlausschuss", korrekt auch Wahlvorstand.
Und dieser"WA" kann schon ;-)
Erstellt am 25.01.2010 um 11:19 Uhr von Kölner
@Scorpion
Danke, da wäre ich natürlich nicht drauf gekommen...
Erstellt am 25.01.2010 um 11:21 Uhr von Scorpion
@Kölner
eben - das dachte ich mir ;-)))