Wahlberechtigte Mitarbeiter
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Bei uns gab es bis vor drei Monaten zwei selbstständige Unternehmen mit eigenem Sitz. Der eine Standort ist vor drei Monaten aufgelöst worden und ein Mitarbeiter ist an unseren Standort gewechselt, drei weitere Mitarbeiter arbeiten im Home-Office. Nun hat unser Geschäftsführer uns mitgeteilt, dass beide Unternehmen in eins verschmelzen sollen und man versucht, dieses zum 01.01.2018 rückwirkend zu machen. Wir haben nächste Woche eine Betriebsversammlung und die auswärtigen Kollegen meinen nun, dass sie diese auch betrifft. Wir sind uns aber nicht sicher, ob die Absichtserklärung ausreicht oder ob die Kollegen erst dann ein Mitspracherecht haben, wenn die Fusionierung rechtlich untermauert ist (d. h. durch Handelsregisterauszug). Ich würde mich freuen, wenn sich dazu jemand melden würde.Danke im Voraus für Eure Hilfe!
Community-Antworten (3)
28.02.2018 um 05:25 Uhr
Ich kann dir leider keine rechtsverbindliche Antwort geben. Wenn ich das richtig verstanden habe waren die beiden Unternehmen vorher völlig eigenständig und galten als zwei Unternehmen. Dann würde ich davon ausgehen daß die Kollegen noch nicht mitbestimmen können. Und selbst wenn die Fusion zum 01. Januar 2018 kommen würde, wäre zu klären ob die Betriebszugehörigkeit gegeben ist. Aber wie gesagt das ist keine rechtsverbindliche Antwort. Ich würde mich an einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft { DGB Rechtsschutz } wenden.
28.02.2018 um 09:32 Uhr
Ich würde sie jedenfalls nicht zurück weisen, wenn sie plötzlich an der Tür stehen. Sprecht doch mal mit dem Arbeitgeber.
28.02.2018 um 12:36 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten. BRHamburg, genauso ist es. Ich befürchte auch, dass ich da eine rechtsverbindliche Antwort benötige.
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