Erstellt am 08.01.2014 um 09:20 Uhr von webun
Hallo zitrusblau (schöner Nick!),
freiberufliche Mitarbeiter, die in den Betriebsablauf eingegliedert sind? Das könnte die Sozialversicherungen interessieren...
Wenn Mitarbeiter in den Betriebsablauf eingegliedert sind, d. h. wenn sie z. B. nach einem Dienstplan arbeiten, Urlaub absprechen oder gar beantragen müssen, dann sind sie ARBEITNEHMER und NICHT FREIBERUFLICH. Sie sind scheinselbständig.
Wir hatten bei uns sogenannte Honorarkräfte, die als Therapeuten arbeiteten. Wir haben sie gegen den Protest des Arbeitgebers auf die Wählerliste gesetzt und sind da auch standhaft geblieben. Das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen hat dann die Arbeitnehmereigenschaft festgestellt und die Sozialbeiträge vom Arbeitgeber nachgefordert. Damit war das geklärt, sie erhielten richtige Arbeitsverträge, und waren natürlich wahlberechtigt.
Ihr solltet den Verdacht, dass es sich bei diesen sog. Freiberuflern um reguläre Arbeitnehmer handelt, mit der Gewerkschaft und/oder eurem Rechtsanwalt besprechen. Vielleicht hilft ja auch schon ein freundlicher Hinweis an den Arbeitgeber, dass er sich hier möglicherweise der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig macht.
webun
Erstellt am 08.01.2014 um 09:34 Uhr von gironimo
Wenn der "Freiberufler" tatsächlich im Betrieb eingegliedert ist und mit Euren Kollegen zusammen arbeitet und Weisungen von Euren Vorgesetzten erhält, handelt es sich wohl doch eher um einen Arbeitnehmer.
Es kommt bei der Beurteilung der Wahlberechtigung eher darauf an, wie die Realität ist und nicht was über dem Vertrag als Titel steht.
Erstellt am 08.01.2014 um 09:36 Uhr von zitrusblau
@webun
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort aber das ist nicht unser Problem!
Zum Verständnis: Wir sind eine Werbeagentur und unser Chef ist alles andere als unsozial. Die genannten freiberuflichen Mitarbeiter hatten die Wahl ob sie einen festen Arbeitsvertrag bekommen oder eben auf freiberuflicher Basis arbeiten, sie machen das weil sie es so wollen!!!
Auch wenn es sicher nicht die Regel ist und für den ein oder anderen unglaublich klingen mag, die Mitarbeiter hier werden nicht ausgebeutet. Wir sind eine sozialkritische Agentur, bei der die Mitarbeiter z. B. auch bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen nach ihrer Meinung gefragt werden und diese dann auch in die Entscheidungen einfließen. Das ist nicht nur Pseudo, wir haben einen Chef, dem durchaus bewusst ist, dass seine Mitarbeiter sein wichtigstes Kapital sind und diese auch entsprechend behandelt.
Die Tatsache, dass wir nur einen statt drei BR-Mitglieder wählen können (wurde in einem anderen Beitrag thematisiert) findet er völlig daneben!
Ps.: Zitrusblau ist Unternehmensname. ;-)
Erstellt am 08.01.2014 um 10:34 Uhr von webun
...OK, wenn das so ist!
Wenn ich nicht damit rechnen muss, dass irgend jemand die BR-Wahl anfechten will, würde ich aus Däubler/Kittner/Klebe/Wede (BtrVG, 13. Auflage) zitieren:
§7, Kommentar RN 5:
Entscheidend ist die tatsächliche Beziehung zu dem Betrieb. Es reicht aus, dass eine Person in den Betrieb eingegliedert ist, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten AN den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. ...
Also: wahlberechtigt!
In der von dir beschriebenen beneidenswerten Arbeitsumgebung (und nur da! Bei uns ginge das nicht...) sollte das problemlos funktionieren.
webun
Erstellt am 08.01.2014 um 10:57 Uhr von zitrusblau
@webun
Ja, so sehen wir das im Grunde auch.
In einer weniger beneidenswerten Arbeitsumgebung, wäre aber wohl die Vorgehensweise aus Deiner ersten Antwort angebracht! ;-) Ist ja schon ein gewaltiger Unterschied, ob jemand freiberuflich arbeiten will oder dazu genötigt wird.
Und da nicht zu befürchten ist, dass die Wahl angefochten wird, kann es sogar sein, dass wir doch wieder 3 BR-Mitglieder wählen oder gar keinen BR und das Interessenvertretungs-Gremium einfach anders benennen um diesen ganzen abgehobenen "Wahlklamauk" zu umgehen. Die meisten Mitbestimmungsrechte fallen bei unserer Betriebsgröße sowieso weg oder sind eingeschränkt.
Auf jeden Fall erst einmal vielen Dank an alle, die sich hier die Mühe machen auf die Fragen einzugehen!
Erstellt am 08.01.2014 um 12:14 Uhr von Hartmut
Hallo zitrusblau, webun, einen Hinweis vielleicht noch: Mir ist klar, dass Däubler eine Institution ist. Andererseits kommt es mir einfach komisch vor, was er da sagt (sorry Mr. Däubler :). Ich würde sicherheitshalber noch einen Blick in einen anderen Kommentar werfen, zum Vergleich, zB Fitting, und/oder in die Quelle reinschauen, auf die er sich bezieht. Die fünf Minuten extra tun nicht weh, und man hat mehr Gewissheit.
Erstellt am 08.01.2014 um 16:52 Uhr von EightBall
Allerdings! 'Freiberufliche Mitarbeiter' ... das ist so etwas wie ein eckiger Kreis. Man ist freiberuflich (wahrscheinlich eher selbstständig) oder man ist (angestellter) Mitarbeiter. Die Steuerfahndung versteht da überhaupt keinen Spaß!! Meinen Onkel der dachte er sei ein freiberuflicher Mitarbeiter, den haben sie vor ein Strafgericht gestellt.