BR erweitern - bei Überschreitung von 20 Wahlberechtigten?
Zur Zeit der Wahl waren wir 19 Kollegen und ich wurde als Betriebsrat gewählt.(10/2006) Jetzt sind wir 23 und die Frage ist, besteht die Pflicht Neuwahlen auszuschreiben oder kann man die Plätze 2 und 3 von damals nachrücken lassen. Ein anderer Weg wäre in der nächsten BR Versammlung die Frage ob Neuwahl oder nicht aufzustellen.
Bitte um klare Antwort (Lehrgang BR I ist übrigens bei W.A.F. schon gebucht :-)
mfg
Frank
Community-Antworten (5)
05.02.2007 um 16:42 Uhr
Hallo, Frank, nichts mit Neuwahl und nichts mit Nachrücken, lies mal den § 13 (2) 1. BetrG durch !
06.02.2007 um 00:07 Uhr
Mindestens um die Hälfte wurde dann heissen bei 30 Mann, aber was bedeutet um 50.
Soll das heissen um 50 Mann bei vorher nur 19 ?
Ansonsten nur bei Rücktritt .
Helft mir mal mit der Zahl 50 weiter mit einer Erklärung.
mfg
frank
06.02.2007 um 00:24 Uhr
frank1,
die Einstiegsvoraussetzung ist, dass die Zahl der REGELMÄSSIG Beschäftigten um mindestens 50 gestiegen oder gesunken sein muss.
Würde in Eurem Fall bedeuten, dass Ihr 24 Monate nach Wahl 69 AN zählen müsstet, um diese Grundbedingung des §13 Abs.2 Nr. 1 BetrVG zu erfüllen.
06.02.2007 um 01:06 Uhr
Ich danke für die nette Antwort.
Da bleibt ja nur der Rücktritt , wenn ich es allein nicht mehr schaffe.
Na so klein bei gebe ich nicht.
Vielen Dank
mfg
frank
06.02.2007 um 12:09 Uhr
Es gibt auch "taktische" Rücktritte. (In der "großen Politik" hat ja Herr Schröder selbiges versucht, nur wurde er nicht -wie von ihm geplant- wiedergewählt) Aber wenn Du demnächst eh zu einer BR-Schulung fährst: Sprich doch in der Seminarpause mal den Referenten an - Die haben manchmal ganz kreative Einfälle ;-)
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