hallo,

ich bin wahlvorstand in einem betrieb mit 49 wahlberechtigten mitarbeitern. mit zeitarbeitskräften waren wir bei aufstellen der wahlliste 51 mitarbeiter, was uns ja 5 betriebsräte gebracht hätte. unsere geschäftsleitung versicherte uns aber, dass die zeitarbeitskräfte gekündigt werden und in zukunft keine zeitarbeitsmitarbeiter eingestellt werden würden, weswegen wir die Liste mir 49 wahlberechtigten erstellt und ausgehängt haben. mittlerweile (3 wochen vor der wahl) haben wir nun 4 neue zeitarbeitskräfte, welche wohl auch längerfristig bleiben. müssen/dürfen wir die liste nun erweitern? wieviele betriebsräte müssen nun gewählt werden?

zu den zeitarbeitsmitarbeitern hab ich noch eine frage: momentan ist eine sehr lukrative stelle im unternehmen mit einer zeitarbeitskraft besetzt (seit heute). die stelle wurde nicht ausgeschrieben, was die personalabteilung eben damit begründet, dass zeitarbeitsstellen nicht ausgeschrieben werden. nur finde ich die vorgehensweise nicht besonders fair, solche stellen nicht auszuschreiben, den internen mitarbeitern dadurch die gelegenheit auf einen solchen job zu verwehren und die zeitarbeitskraft dann zu übernehmen. ist das rechtens?

vielen dank schonmal und gruss
rainer