Hallo erst einmal,
ich arbeite in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeitern, wobei ca. 40 Mitarbeiter "Leiharbeiter" sind und davon wiederum, ich sage mal, ca. 25 "Leiharbeiter" länger als drei Monate ohne Unterbrechung im Betrieb beschäftigt sind.
Meine Frage: Wie sieht das mit deren Wahlrecht aus? vor allem, was heist, ohne unterbrechung?, oder geziehlt gefragt. Ein Leiharbeitnehmer hat eine Woche Urlaub und kehrt dann wieder in unseren Betrieb zurück, die zweite variante, ein Leiharbeitnehmer arbeitet eine Woche in einem anderen Betrieb und kehrt dann in unseren Betrieb zurück, und zum schluß noch eine dritte Möglichkeit, er wird eine Woche krank und arbeitet dann wieder in unserem Betrieb.
Hat jemand Erfarung damit oder kennt erklärende Literatur?
Bin für jede Anregung sehr dankbar!!!